Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden der HireHelper LLC
§ 1 Geltungsbereich, Unternehmerkunden
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der HireHelper LLC, Büro Deutschland: Behringstraße 10, 82152 Planegg bei München, registrierter Sitz: 8 The Green, Suite A, Dover, DE 19901, USA („HireHelper“, „wir“, „uns“), und ihren Kunden („Kunde“, „Sie“) über die Erbringung von Softwareentwicklungs-, Design- und verwandten digitalen Dienstleistungen, die über die Plattform hirehelper.ai („Plattform“) beauftragt werden.
(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Für Kunden, die ihr Kundenkonto über die deutschsprachige Website anlegen oder ihren Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben, gilt diese deutsche Fassung. Für alle übrigen Kunden gelten unsere englischen „Terms and Conditions“. Für die Nutzung der Plattform durch Fachkräfte (Freelancer) gelten gesonderte Vereinbarungen.
§ 2 Unser Leistungsmodell: ein Vertragspartner
(1) HireHelper erbringt die vereinbarten Leistungen als eigenständiger Dienstleister. Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich HireHelper. Zwischen dem Kunden und der eingesetzten Fachkraft kommt kein Vertrag zustande; der Kunde schuldet der Fachkraft keine Vergütung.
(2) Zur Erbringung der Leistungen setzt HireHelper von ihr ausgewählte und in persönlichen Interviews geprüfte Fachkräfte als Subunternehmer ein. HireHelper koordiniert und überwacht die Leistung, stellt die Zeiterfassung bereit und vergütet die Fachkräfte selbst. Die Fachkräfte sind Erfüllungsgehilfen von HireHelper; HireHelper steht gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Erbringung der Leistung ein (§ 278 BGB).
(3) HireHelper ist Dienstleister, nicht Arbeitsvermittler und nicht Verleiher von Arbeitnehmern. Die Fachkräfte werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert, unterliegen nicht dem arbeitsrechtlichen Weisungsrecht des Kunden, bestimmen Arbeitszeit und Arbeitsort selbst und arbeiten mit eigenen Arbeitsmitteln. Fachliche Vorgaben zum Leistungsgegenstand (Anforderungen, Prioritäten, Abnahmekriterien) erteilt der Kunde projektbezogen über die Plattform.
(4) Soweit nicht im Projektangebot ausdrücklich ein bestimmter Erfolg (Werk) als verbindlich vereinbart ist, schuldet HireHelper die fachgerechte Erbringung der Dienstleistung nach dem Stand der Technik (Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB). Terminangaben, Aufwandsschätzungen und Festpreise sind nur verbindlich, wenn sie im Projektangebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(5) HireHelper darf eine Fachkraft aus wichtigem Grund (zum Beispiel Ausfall, Qualitätsmängel oder Beendigung der Zusammenarbeit mit der Fachkraft) durch eine gleichwertig qualifizierte Fachkraft ersetzen; der Kunde wird unverzüglich informiert und kann der Ersatzfachkraft aus sachlichen Gründen widersprechen. Der Kunde kann aus sachlichen Gründen einen Wechsel der Fachkraft verlangen.
§ 3 Registrierung und Vertragsschluss
(1) Die Beauftragung setzt ein kostenloses Kundenkonto voraus. Für die Erstellung ist keine Zahlungsmethode erforderlich. Der Kunde macht wahrheitsgemäße und vollständige Angaben — insbesondere Firma, Anschrift, Ansprechpartner, Rechnungsanschrift und, soweit vorhanden, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer — und hält sie aktuell.
(2) Die Darstellung von Fachkräften, Stundensätzen und Verfügbarkeiten auf der Plattform ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
(3) Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er im Kundenkonto ein Projekt anlegt und für eine Fachkraft den Stundensatz sowie das wöchentliche Stundenlimit bestätigt („Projektangebot“). Der Vertrag kommt zustande, wenn HireHelper das Projekt im Kundenkonto aktiviert (Status „aktiv“) oder mit der Leistungserbringung beginnt. HireHelper kann ein Projektangebot ohne Angabe von Gründen ablehnen.
(4) Aussagen per E-Mail, Chat oder Telefon sind unverbindlich, bis sie im Kundenkonto bestätigt sind.
(5) Der Kunde stellt sicher, dass die Personen, die über sein Konto handeln, dazu bevollmächtigt sind. Zugangsdaten sind geheim zu halten; der Kunde informiert HireHelper unverzüglich über eine mögliche unbefugte Nutzung.
§ 4 Kostenlose Probewoche
(1) HireHelper kann dem Kunden eine kostenlose Probephase von bis zu sieben Kalendertagen mit einem festgelegten Stundenkontingent anbieten („Probewoche“). Für die Probewoche ist keine Zahlungsmethode erforderlich. In der Probewoche erbrachte Stunden werden nicht berechnet — auch nicht nachträglich.
(2) Nach Ablauf der Probewoche oder nach Verbrauch des Kontingents pausiert die Arbeit. Kostenpflichtige Arbeit beginnt nur, wenn der Kunde dies im Kundenkonto ausdrücklich bestätigt und eine Zahlungsmethode hinterlegt hat. Eine automatische kostenpflichtige Verlängerung findet nicht statt.
(3) § 8 (Arbeitsergebnisse) und § 9 (Vertraulichkeit) gelten auch für die Probewoche.
§ 5 Wochenlimit, Zeiterfassung, Prüfung und Freigabe
(1) Für jedes Projekt legt der Kunde ein wöchentliches Stundenlimit fest. Das Limit ist eine Obergrenze — keine Vorauszahlung und keine Mindestabnahme. Stunden über dem Limit werden nicht berechnet, es sei denn, der Kunde hat das Limit vorher im Kundenkonto erhöht. Änderungen des Limits nimmt der Kunde im Kundenkonto vor; sie gelten für die danach erfassten Stunden.
(2) Die Fachkraft erfasst die geleisteten Stunden arbeitstäglich in der Zeiterfassung der Plattform. Die Abrechnungswoche läuft von Sonntag bis Samstag. Der Kunde kann erfasste Stunden und Tätigkeiten jederzeit im Kundenkonto einsehen.
(3) Der Kunde prüft die erfassten Stunden jeder Abrechnungswoche. Einwendungen gegen einzelne Stunden oder Tätigkeiten teilt der Kunde HireHelper über die Plattform oder per E-Mail an [email protected] mit — vor der Zahlung, spätestens bis zum Fälligkeitstag nach § 6 Abs. 5. HireHelper klärt die Einwendung mit der Fachkraft; die beanstandeten Stunden werden bis zur Klärung nicht fällig.
(4) Mit der Zahlung einer Abrechnungswoche gibt der Kunde die darin erfassten, nicht beanstandeten Stunden frei. Beanstandungen nach Zahlung sind innerhalb von 14 Tagen nach Zahlung möglich; berechtigte Beanstandungen gleicht HireHelper durch Rechnungskorrektur und Erstattung oder Gutschrift aus.
(5) Der Kunde kann ein Projekt jederzeit im Kundenkonto pausieren. Bereits erfasste und nicht beanstandete Stunden bleiben zahlbar.
§ 6 Vergütung, Rechnungsstellung, Zahlung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem im Projektangebot bestätigten Stundensatz und den erfassten, nicht beanstandeten Stunden innerhalb des Wochenlimits. Alle Preise verstehen sich netto in der im Projektangebot ausgewiesenen Währung. Im Stundensatz sind sämtliche Leistungen von HireHelper (Auswahl und Prüfung der Fachkraft, Koordination, Zeiterfassung, Rechnungsstellung, Kundenbetreuung) enthalten. Weitere Entgelte fallen nur an, wenn sie vor ihrer Entstehung im Kundenkonto ausgewiesen werden.
(2) HireHelper stellt dem Kunden für jede Abrechnungswoche eine Rechnung in deutscher Sprache aus, stellt sie im Kundenkonto zum Abruf bereit und sendet sie zusätzlich per E-Mail an die hinterlegte Rechnungsadresse. Die Rechnung enthält die Pflichtangaben nach § 14 UStG, insbesondere Leistungszeitraum, Bezeichnung der Leistung, Fachkraft, Stunden, Stundensatz, Nettobetrag und den umsatzsteuerlichen Hinweis. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.
(3) Umsatzsteuer: Ist der Kunde Unternehmer mit Sitz in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat, schuldet er die Umsatzsteuer auf die Leistungen von HireHelper selbst (Umkehr der Steuerschuldnerschaft, § 13b UStG bzw. die entsprechende Vorschrift seines Mitgliedstaats). Die Rechnung weist dann keine Umsatzsteuer aus und enthält den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Das gilt auch, wenn der Kunde die Kleinunternehmerregelung anwendet (§ 13b Abs. 8 UStG). Der Kunde teilt HireHelper hierfür seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder, falls er keine hat, seine Steuernummer mit. Für Kunden mit Sitz in der Schweiz gilt die Bezugsteuer nach schweizerischem Recht. Soweit HireHelper gesetzlich verpflichtet ist, Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen, wird diese zusätzlich zum Nettopreis berechnet und gesondert ausgewiesen.
(4) Zahlungsarten: Kreditkarte und PayPal sowie weitere Zahlungsarten, soweit sie im Kundenkonto angeboten werden. Zahlungen werden von Zahlungsdienstleistern abgewickelt; HireHelper speichert keine vollständigen Kartendaten. Hat der Kunde eine Zahlungsmethode mit Einzugsermächtigung hinterlegt (zum Beispiel eine PayPal-Abrechnungsvereinbarung), zieht HireHelper den Rechnungsbetrag der Abrechnungswoche nach Fälligkeit ein; andernfalls zahlt der Kunde die Rechnung über das Kundenkonto.
(5) Fälligkeit: Der Rechnungsbetrag ist mit Bereitstellung der Rechnung fällig und spätestens bis zum Ende des auf die Abrechnungswoche folgenden Montags zu zahlen; maßgeblich ist die im Kundenkonto angezeigte Frist. Danach ist die Zahlung überfällig. HireHelper darf die Arbeit an dem betroffenen Projekt pausieren, bis der überfällige Betrag beglichen ist, und bei fortdauernder Nichtzahlung nach Mahnung das Kundenkonto sperren. Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB) bleiben vorbehalten.
(6) Freiwillige Bonuszahlungen des Kunden an eine Fachkraft sowie Aktionsgutschriften von HireHelper werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
§ 7 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt rechtzeitig alle Informationen, Zugänge, Materialien, Freigaben und Rückmeldungen bereit, die für die Leistungserbringung erforderlich sind, und benennt einen Ansprechpartner, der Entscheidungen treffen kann.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Nutzung und Weitergabe der bereitgestellten Materialien (Inhalte, Software, Daten, Zugänge) berechtigt ist, und beauftragt keine Leistungen, die gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwand infolge fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von HireHelper; erfasste Wartezeiten werden nur berechnet, wenn der Kunde zuvor darüber informiert wurde.
§ 8 Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Abrechnungswoche räumt HireHelper dem Kunden an den in dieser Woche speziell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (insbesondere Quellcode, Designs, Grafiken, Dokumentation) das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, sie für alle bekannten Nutzungsarten zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. HireHelper stellt sicher, dass die eingesetzten Fachkräfte ihr die hierfür erforderlichen Rechte eingeräumt haben.
(2) Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken, Frameworks, Vorlagen und Know-how von HireHelper oder der Fachkraft („vorbestehende Materialien“) bleiben deren Eigentum. Soweit vorbestehende Materialien in Arbeitsergebnisse eingebettet sind, erhält der Kunde das nicht ausschließliche, dauerhafte Recht, sie als Bestandteil der Arbeitsergebnisse zu nutzen.
(3) Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Open-Source-Lizenzen. Die Fachkraft verwendet Komponenten mit Copyleft-Lizenzen (zum Beispiel GPL) nur nach vorheriger Information des Kunden.
(4) Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die Rechte nach Absatz 1 vorbehalten; der Kunde darf die Arbeitsergebnisse in dieser Zeit nur zu Prüfzwecken nutzen.
(5) HireHelper nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertrags erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei (insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Quellcode, Kundendaten, Preise) vertraulich, verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung und geben sie nicht an Dritte weiter. HireHelper verpflichtet die eingesetzten Fachkräfte in Textform zur Vertraulichkeit. Die Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung beruht, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen.
(2) Soweit HireHelper oder eine Fachkraft im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. HireHelper stellt dem Kunden auf Anfrage an [email protected] ein Muster zur Verfügung.
(3) Soweit Fachkräfte außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums personenbezogene Daten des Kunden verarbeiten, stellt HireHelper geeignete Garantien nach Art. 46 DSGVO sicher, insbesondere durch EU-Standardvertragsklauseln mit den Fachkräften.
(4) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzer der Plattform gilt die Datenschutzerklärung von HireHelper.
§ 10 Leistungsstörungen und Haftung
(1) Erbringt HireHelper eine Dienstleistung nicht vertragsgemäß, erbringt sie diese auf Rüge des Kunden ohne zusätzliche Vergütung erneut oder bessert nach. Die Rüge erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis, über die Plattform oder per E-Mail. Für ausdrücklich als Werk vereinbarte Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit der Maßgabe, dass HireHelper zunächst zur Nacherfüllung berechtigt ist.
(2) HireHelper haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet HireHelper nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Vergütung, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für das betroffene Projekt an HireHelper gezahlt hat.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und mittelbare Schäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Der Kunde sichert seine Daten und Systeme regelmäßig und dem Stand der Technik entsprechend. HireHelper haftet für Datenverlust nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(6) Ansprüche des Kunden verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 2.
§ 11 Abwerbeverbot
(1) Der Kunde verpflichtet sich, Fachkräfte, die ihm von HireHelper vorgestellt oder für ihn eingesetzt wurden, während des Vertrags und für zwölf Monate nach dessen Ende nicht ohne vorherige Zustimmung von HireHelper in Textform direkt oder über Dritte zu beauftragen, anzustellen oder zu einer Zusammenarbeit außerhalb der Plattform zu veranlassen.
(2) Bei schuldhaftem Verstoß zahlt der Kunde an HireHelper eine Ablöse in Höhe von 20 % der Vergütung, die der Kunde der Fachkraft oder dem Dritten in den ersten zwölf Monaten der direkten Zusammenarbeit zahlt, mindestens jedoch 5.000 Euro. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten; die Ablöse wird angerechnet.
(3) Wünscht der Kunde eine Übernahme der Fachkraft, vereinbaren die Parteien eine Ablöse in Textform; mit deren Zahlung entfällt das Verbot nach Absatz 1.
§ 12 Laufzeit, Pause, Kündigung
(1) Projekte laufen auf unbestimmte Zeit in wöchentlichen Abrechnungsperioden. Der Kunde kann ein Projekt jederzeit im Kundenkonto pausieren oder beenden; die Beendigung wirkt zum Ende der laufenden Abrechnungswoche. HireHelper kann ein Projekt mit einer Frist von sieben Tagen zum Ende einer Abrechnungswoche beenden.
(2) Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für HireHelper liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung einer Abrechnungswoche trotz Mahnung mehr als 14 Tage in Verzug ist, gegen § 7 Abs. 2, § 9 oder § 11 verstößt oder Fachkräfte respektlos behandelt.
(3) Nach Beendigung zahlt der Kunde die bis dahin erfassten, nicht beanstandeten Stunden; HireHelper übergibt die bezahlten Arbeitsergebnisse in der auf der Plattform üblichen Form. Jede Partei löscht oder gibt auf Verlangen vertrauliche Informationen der anderen Partei zurück, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 13 Plattform, Verfügbarkeit, Änderungen der AGB
(1) HireHelper stellt die Plattform im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren zur Verfügung. Wartungsarbeiten und Störungen können zu vorübergehender Nichtverfügbarkeit führen; HireHelper informiert über geplante Wartungen, soweit möglich, im Voraus.
(2) Der Kunde nutzt die Plattform nur für rechtmäßige, projektbezogene Zwecke, greift nicht unbefugt auf Systeme oder Daten zu und lädt keine Schadsoftware hoch.
(3) HireHelper kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aufgrund geänderter Rechtslage, Rechtsprechung, Marktverhältnisse oder Produktänderungen erforderlich ist und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Folge weist HireHelper in der Mitteilung hin. Bei Widerspruch kann HireHelper den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung beenden.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. HireHelper bleibt berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu verklagen.
(3) Vertragssprache ist Deutsch. Soweit zusätzlich eine englische Fassung einzelner Vertragsdokumente bereitgestellt wird, dient sie nur der Information; die deutsche Fassung ist maßgeblich.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(6) Fragen zu diesen AGB: HireHelper LLC, Behringstraße 10, 82152 Planegg bei München, E-Mail: [email protected].